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Ihr Weg zu uns

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Das NRZ Rosenhügel steht Patientinnen und Patienen aller Versicherungen zur Verfügung.


Antragsstellung
Der Antrag für die stationäre Rehabilitation erfolgt durch das ärztliche Personal im Krankenhaus oder im niedergelassenen Bereich durch die Fach- bzw. Hausärztin oder den Fach- bzw. Hausarzt bei der zuständigen Pensions- bzw. Krankenversicherung. Das NRZ Rosenhügel kann als Wunscheinrichtung im Antragsformular vorgeschlagen werden. Dieser wird nach Möglichkeit vom Versicherungsträger berücksichtigt.

Der Antrag für die ambulante Rehabilitation erfolgt ebenfalls durch die niedergelassene Fach- bzw. Hausärztin bzw. den niedergelassenen Fach- bzw. Hausarzt bei der zuständigen Pensions- bzw. Krankenversicherung. Im Antragsformular ist unter dem Punkt „vorgeschlagener Ort" zu vermerken, dass für eine ambulante Rehabilitation im NRZ Rosenhügel angesucht wird.

Bewilligung
Die Kostenübernahmeerklärung (Bewilligung) wird von der zuständige Pensions- bzw. Krankenversicherung erteilt. Sobald uns die Bewilligung vorliegt, nehmen wir schnellstmöglich mit Ihnen Kontakt auf, um einen Termin für den Rehabilitationsaufenthalt zu vereinbaren.

Die bewilligte Aufenthaltsdauer beträgt in der Regel 28 Tage für eine stationäre und 20 Tage für eine ambulante Rehabilitation.

Privater Rehabilitationsaufenthalt
Wenn Sie privat zu uns kommen möchten, bitten wir Sie, direkt mit uns Kontankt aufzunehmen.

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