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Informationen für Ärztinnen, Ärzte, Zuweisende

Voraussetzungen für eine Rehabilitation

Rehabilitationsbedürftigkeit

Rehabilitationsbedürftigkeit ist gegeben, wenn bei Vorliegen von voraussichtlich nicht nur vorübergehenden Funktions-, Aktivitäts- und Partizipationsbeeinträchtigungen oder einer drohenden bzw. bereits eingetretenen Minderungen der Leistungsfähigkeit ein umfassendes, interdisziplinäres Rehabilitationskonzept erforderlich ist, um ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern bzw. die Betroffene oder den Betroffenen möglichst dauerhaft (und möglichst ohne Betreuung und Hilfe) in das Erwerbsleben, die Gesellschaft und die Familie wiedereinzugliedern. 

Rehabilitationsfähigkeit

Rehabilitationsfähigkeit bedeutet, dass der Rehabilitand aufgrund seiner körperlichen und psychischen/mentalen Voraussetzungen in der Lage ist, an einer geeigneten medizinischen Rehabilitation aktiv teilzunehmen und mitzuarbeiten, um die Rehabilitationsziele zu erreichen. Eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür ist das Vorhandensein einer ausreichenden Motivation.

Rehabilitationsprognose

Die Rehabilitationsprognose gibt Auskunft über die Erreichbarkeit der festgelegten Rehabilitationsziele in einem bestimmten Zeitraum. Eine positive Rehabilitationsprognose liegt vor, wenn es unter Berücksichtigung des bisherigen Krankheitsverlaufs, des Kompensationspotenzials und der individuellen Ressourcen medizinisch begründet, überwiegend wahrscheinlich ist, dass die Rehabilitationsziele erreicht werden können.

Rehabilitationsschwerpunkte

Wir behandeln Patientinnen und Patienten mit Funktionsstörungen, die durch aktute oder chronische neurologische Erkrankungen ausgelöst werden. Unsere Behandlungsschwerpunkte sind alle neurologischen Indikationen, speziell

  • Schlaganfall
  • Hirnblutungen
  • Zustand nach Hirngefäßoperationen
  • Parkinson und verwandte Erkrankungen
  • Multiple Sklerose
  • Entzündliche Erkrankungen des Gehirns und Rückemarks
  • Gutartige Tumore
  • Atypische degenerative Hirnerkrankungen
  • Schädelhirntrauma
  • Rückenmarkserkrankungen
  • Bandscheibenvorfall
  • Polyneuropathien und Polyradikulitiden
  • Mukselerkrankungen

Stationäre Rehabiliation und ambulante Rehabilitation

Im NRZ Rosnhügel stehen 147 Betten sowie 30 ambulante Behandlungsplätze für die neurologische und neuropsychologische Rehabilitation zur Verfügung.

Aufenhtaltsdauer

Die reguläre Aufenthaltsdauer für die stationäre Rehabiliation beträgt 28 Tage und für die ambulante Rehabilitation 20 Tage. Bei medizinischer Notwendigkeit, kann diese verlängert werden.

 

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